Wie hoch dein Gehalt ist, ist ein wesentlicher Teil der Vertragsverhandlungen. Dein Grundgehalt darf nicht niedriger sein als das Mindestgrundgehalt deines Kollektivvertrags. Hier findest du weitere Infos zum Grundgehalt.
Selbstverständlich kannst und sollst du aber ein höheres Gehalt vereinbaren!
Denk vor allem daran, dass du dir bisher gesammelte Berufserfahrung "anrechnen" lässt: Nimm zu Gehaltsverhandlungen immer die Dienstzeugnisse aus früheren Arbeitsverhältnissen mit. Gleiche oder gleichwertige frühere Tätigkeiten müssen angerechnet werden. Der Kollektivvertrag regelt, wie genau. Unter Umständen können auch Schulzeiten angerechnet werden.
Weise in den Vertragsverhandlungen auf deine Vordienstzeiten hin und belege sie mit den Zeugnissen. An sich muss der/die ArbeitgeberIn dich nach Vordienstzeiten fragen. Tut er/sie es nicht, sprich sie unbedingt selbst an.
Wichtig: Anrechenbare Vordienstzeiten verhelfen dir zu einem höheren Einstiegsgehalt!
Zum Grundgehalt können außerdem sonstige Entgeltbestandteile hinzukommen. Das können beispielsweise ein Überstundenpauschale, Zulagen oder Provisionen sein. Auch diese Entgeltbestandteile werden im anzuwendenden Kollektivvertrag geregelt.
>> Weitere Infos zum Überstunden und Mehrstunden.
>> Weitere Infos zu Klauseln.