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CHECK DEINEN ARBEITSVERTRAG!

Du trittst einen neuen Job in Österreich an? Du möchtest mit deinem Chef oder deiner Chefin über bessere Gehalts- und Arbeitsbedingungen verhandeln? Schau dir deinen Arbeitsvertrag davor ganz genau an! Unsere Profis helfen dir: 

  • Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitsvertrag in Österreich unterschreibe?
  • Was regelt der Arbeitsvertrag?
  • Welche Arten von Dienstverträgen gibt es? 

 

Diese Fragen und noch viele mehr klären wir in unserer Checkliste weiter unten. Dort zeigen wir dir, wie du in 11 Schritten deinen Arbeitsvertrag prüfen kannst

>> Zur Checkliste: In 11 Schritten zum Arbeitsvertrag

 

Du hast die Vermutung, dass dein Arbeitsvertrag unfair ist? Du willst auf Nummer sicher gehen, bevor du unterschreibst? Dann geht´s hier

>> Zum gratis Termin mit unseren Profis.

 

Unsere Expertinnen und Experten checken mit dir deinen Arbeitsvertrag. Sie weisen dich auf Stolperfallen hin und bereiten dich

so aufs Gespräch mit deinem (zukünftigen) Chef oder Chefin vor. 

 

Ein paar Begriffe im Text kommen dir nicht bekannt vor? Dann schau doch mal hier vorbei, da erklären wir sie:

>> Gewerkschaft GPA Arbeitsrechts-ABC

Du willst ein höheres Gehalt verhandeln? 

Verhandle selbstbewusst, denn...

CHECKLISTE: In 11 schritten zum arbeitsvertrag

Bevor du in Vertragsverhandlungen (oder auch Gehaltsverhandlungen) eintrittst, erkundige dich, welcher Kollektivvertrag für dich gilt.

(Dein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen ArbeitgebervertreterInnen und ArbeitnehmervertreterInnen wie deiner Gewerkschaft GPA. Darin werden die wichtigsten Bedingungen für dein Arbeiten festgelegt. Der Kollektivvertrag regelt zum Beispiel das Mindestgehalt, die Arbeitszeiten, den Urlaubsanspruch und vieles mehr. Deine Gewerkschaft verhandelt deinen Kollektivvertrag für dich.)

Finde heraus, wie hoch das geltende kollektivvertragliche Mindestgehalt für diesen Job ist - also wie hoch dein Gehalt (und damit dein Stundenlohn) zumindest sein muss. Informiere dich, ob in deiner Branche für gewöhnlich mehr bezahlt wird - ob es also branchenübliche Überzahlung gibt. So kannst du besser um ein höheres Einstiegsgehalt oder um eine Gehaltserhöhung verhandeln.

Wichtig: Dein Arbeitsvertrag darf nicht schlechter sein als geltende Gesetze oder als dein Kollektivvertrag! 

Einige Informationen solltest du bereits im Stelleninserat finden. Auch die Expertinnen und Experten aus deiner Gewerkschaft GPA helfen dir bei der Vorbereitung.

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>> Zum gratis Training für deine nächste Gehaltsverhandlung.

 

Der Arbeitsvertrag unterliegt grundsätzlich keinen Formvorschriften. Er muss also nicht schriftlich abgeschlossen werden. Wir empfehlen dir aber, dass du ihn schriftlich abschließt. So hast du einen „Beweis“ schwarz auf weiß. 

Wichtig: Wird der Arbeitsvertrag mündlich abgeschlossen, musst du zumindest einen Dienstzettel bekommen. Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.  

Neben dem "normalen" Arbeitsvertrag gibt es noch den freien Dienstvertrag und den Werkvertrag.

>> Weitere Infos zum "normalen" Dienstvertrag.

>> Weitere Infos zum freien Dienstvertrag.

>> Weitere Infos zum Werkvertrag.

>> Weitere Infos zum Dienstzettel.

 

Die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin ist wichtig. Vor allem dann, wenn es auf Arbeitgeberseite mehrere eigenständige Firmen gibt (z. B. mehrere GmbHs).

Es genügt nicht, dass du dich mit dem Chef oder der Chefin auf ein Arbeitsverhältnis einigst.

Wichtig: Es muss im Vertrag klar sein, für welche seiner oder ihrer Firmen du tätig bist.

 

Du musst im Vertrag mit deinem Chef oder deiner Chefin festlegen, wann dein Arbeitsbeginn ist. Außerdem müsst ihr vereinbaren, ob ein Probemonat (auch Probezeit genannt) gelten soll und ob der Vertrag „zur Probe“ befristet ist, ob es also eine Befristung gibt. Wird gar nichts vereinbart, liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. 

Einen Arbeitsvertrag erst einmal befristet abzuschließen, ist nicht unüblich. Vor allem ArbeitgeberInnen haben daran großes Interesse. Je höher die Qualifikation, die ein Job verlangt, desto länger dauert es, beurteilen zu können, ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin der Herausforderung gewachsen ist. Das in etlichen Branchen übliche Probemonat reicht dafür häufig nicht aus. Ziel sollte es aber im Regelfall sein, das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung unbefristet fortzuführen.

>> Weitere Infos zur Probezeit.

>> Weitere Infos zu Befristungen

 

Wie hoch dein Gehalt ist, ist ein wesentlicher Teil der Vertragsverhandlungen. Dein Grundgehalt darf nicht niedriger sein als das Mindestgrundgehalt deines Kollektivvertrags. Hier findest du weitere Infos zum Grundgehalt.

Selbstverständlich kannst und sollst du aber ein höheres Gehalt vereinbaren!

Denk vor allem daran, dass du dir bisher gesammelte Berufserfahrung "anrechnen" lässt: Nimm zu Gehaltsverhandlungen immer die Dienstzeugnisse aus früheren Arbeitsverhältnissen mit. Gleiche oder gleichwertige frühere Tätigkeiten müssen angerechnet werden. Der Kollektivvertrag regelt, wie genau. Unter Umständen können auch Schulzeiten angerechnet werden.

Weise in den Vertragsverhandlungen auf deine Vordienstzeiten hin und belege sie mit den Zeugnissen. An sich muss der/die ArbeitgeberIn dich nach Vordienstzeiten fragen. Tut er/sie es nicht, sprich sie unbedingt selbst an.

Wichtig: Anrechenbare Vordienstzeiten verhelfen dir zu einem höheren Einstiegsgehalt!

 

Zum Grundgehalt können außerdem sonstige Entgeltbestandteile hinzukommen. Das können beispielsweise ein Überstundenpauschale, Zulagen oder Provisionen sein. Auch diese Entgeltbestandteile werden im anzuwendenden Kollektivvertrag geregelt.

>> Weitere Infos zum Überstundenpauschale & Auszahlung von Überstunden

>> Weitere Infos zu Mehrarbeit. 

>> Weitere Infos zu Klauseln wie der "Aufsaugklausel". 

 

In All-In-Verträgen, aber auch in vielen anderen Arbeitsverträgen findet sich eine Verpflichtung zur Überstundenleistung. Du kannst diese Verpflichtung nicht aus dem Vertrag streichen lassen. Trotzdem heißt das nicht, dass du jede angeordnete Überstunde leisten musst.

Du kannst angeordnete Überstunden stets ablehnen, wenn wichtige persönliche Gründe dagegensprechen. Der/die ArbeitgeberIn muss deine Interessen berücksichtigen. Wenn du zum Beispiel dein Kind abholen musst, einen Abendkurs besuchst, abends ins Theater gehen möchtest etc., bist du nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Außerdem gelten die zulässigen Tages- und Wochen-Höchstarbeitszeiten: 

  • Tägliche Höchstarbeitszeit: 12h
  •  Wöchentliche Höchstarbeitszeit: 60h
  • im 17-wöchigen Zeitraum durchschnittlich 48h 
  • wöchentlich maximal 20 Überstunden zulässig

 

>> Weitere Infos zum All-In-Vertrag.

>> Zum gratis All-In-Rechner

>> Weitere Infos zum Überstundenpauschale & Auszahlung von Überstunden.

>> Mehr Infos zu zulässigen Tages- & Wochen-Höchstarbeitszeiten.

 

Du hast einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 5 Wochen Urlaub pro Jahr. Ab dem 26. anrechenbaren Arbeitsjahr auf 6 Wochen. In einigen Kollektivverträgen hat deine Gewerkschaft GPA auch mehr Urlaubsanspruch für die Beschäftigten erreicht. Wichtig: Achte jedenfalls darauf, dass dir alle anrechenbaren Arbeitsjahre auch auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden! 

Unser Tipp: Versuche, bei den Verhandlungen um deinen Arbeitsvertrag, zusätzliche Urlaubstage für dich auszuverhandeln.

Du bist unsicher, ob dein Chef dir alle Zeiten korrekt angerechnet hat? 

>> Zum gratis Termin mit unseren Profis.

>> Weitere Infos zum Urlaubsanspruch.

 

Im Arbeitsvertrag sollten dein Arbeitsort, auch Dienstort genannt, und das Tätigkeitsfeld, das du übernimmst, sehr konkret festgelegt werden. Wenn es eventuelle Wechsel der Einsatz- oder Arbeitsorte gibt, sollte das im Arbeitsvertrag stehen. Sonst könntest du eine böse Überraschung erleben und unerwünscht versetzt werden - sowohl räumlich, als auch fachlich. Du bist unsicher, ob dein Arbeitsort und dein Tätigkeitsfeld konkret genug im Vertrag stehen?

>> Zum gratis Termin mit unseren Profis.

 

Arbeitsverträge können viele Klauseln enthalten, die dem/der ArbeitgeberIn entweder einseitige Änderungsmöglichkeiten geben oder dich in deiner Mobilität beschränken. Du solltest diese Klauseln vermeiden.

Sollte das nicht möglich sein, musst du den Inhalt dieser Klauseln gegen dich gelten lassen. Es sei denn, sie sind nicht zulässig (z.B. gesetzeswidrig – dann handelt es sich um unwirksame, bzw. um ungültige Klauseln). Allerdings ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bei Anwendung einiger dieser Klauseln an Grundsätze wie Angemessenheit und Zumutbarkeit gebunden. Wir haben für dich eine Übersicht über die wichtigsten Klauseln zusammengestellt. Dort erfährst du, wann Klauseln ungültig, beziehungsweise rechtswidrig sind.

>> Weitere Infos zu Klauseln.

Stellt dir der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Dienstwagen, ein Diensthandy oder einen Dienstlaptop zur Verfügung, solltest du mit ihm oder ihr vereinbaren, dass du den Firmenwagen und die technischen Geräte auch privat nutzen darfst. Lege die Konditionen für die Privatnutzung vertraglich fest, sofern es im Unternehmen keine Dienstwagenregelung oder ähnliches  gibt.

 

Bevor du den ausgehandelten Arbeitsvertrag unterschreibst, solltest du ihn überprüfen lassen. Deine Gewerkschaft steht dir gerne zur Verfügung.

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Ferialjob oder Ferialpraktikum?

Ferialjobs sind meistens ganz normale Arbeitsverhältnisse mit allen sozialrechtlichen Vorteilen, aber auch einer Arbeitspflicht. Beim Ferialjob geht es vor allem ums Geld verdienen

Das Praktikum (Pflichtpraktikum) ist Teil einer schulischen oder universitären Ausbildung und muss absolviert werden, um die Ausbildung abschließen zu können. Es geht vor allem darum, Wissen zu erwerben. Man ist zu keiner Leistung verpflichtet. 

>> Weitere Infos zu Ferialjob/Ferialpraktikum.

Gewerkschaftsmitglied sein bringt’s!

Oft macht der Job Spaß. Ob es die Tätigkeit ist oder ob es die Kolleginnen und Kollegen sind. An vielen Tagen geht man gern in die Arbeit.

Es kann aber vorkommen, dass man unfair behandelt wird oder dass man nicht bekommt, was einem zusteht. In diesem Fall steht die Gewerkschaft hinter ihren Mitgliedern und verhilft ihnen zu ihrem Recht.

Als Mitglied hast du exklusive Vorteile: Vertretung vor Behörden und Gerichten, Beratung, Berufshaftpflicht-Versicherung und Einkaufsvorteile bei vielen Geschäften. Interessiert?

>> Weitere Infos zur Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft GPA.